Zur grundlegenden Ausbildung von Gruppenleitenden gehört der Gruppenleitungskurs. Dieser kann fortlaufend durch weitere Fortbildungsangebote aus der Workshop-Reihe ergänzt werden. Träger der Veranstaltung ist der BDKJ Diözese Münster e.V.
Zur grundlegenden Ausbildung von Gruppenleitern und Gruppenleiterinnen gehört der Gruppenleitungskurs. Dieser kann fortlaufend durch weitere Fortbildungsangebote aus der Workshop-Reihe ergänzt werden. Träger der Veranstaltung ist der BDKJ-Kreisverband Steinfurt.
Gemeinsam können Sie sich neu kennenlernen, miteinander über Dinge ins Gespräch kommen, für die im Alltag keine Zeit ist und eine gemeinsame Auszeit genießen.
Der Islam prägt schon seit Jahrzehnten das gesellschaftliche Bild Deutschlands. Er ist Teil der Nachbarschaft. Das zeigt sich nicht nur im Großen, sondern auch im Kleinen - im Klassenzimmer. Verschärft stellt sich heute die Frage, wie wir in unserem Unterricht religionssensibel und verantwortlich zum einen über den Islam und zum anderen mit Musliminnen und Muslimen sprechen und darüber hinaus mit dem Thema Islam respektvoll und religionssensibel umgehen können - zumal wenn klar ist, dass es "den" Islam nicht gibt. Diese Fortbildung möchte einen Beitrag hierzu leisten.
Wie können wir Schülerinnen und Schüler kommunikativ erreichen? Ein Artikel in der Tageszeitung hilft da nicht weiter, und auch Facebook ist für diese Zielgruppe nicht mehr zeitgemäß. Erreichbar sind Jugendliche und junge Erwachsene allerdings über Instagram.
Mit der Bewegung Out in Church machten im Jahr 2022 mehr als 300 in der katholischen Kirche beschäftigte LSBTIQ+-Menschen ihre Lebensformen öffentlich sichtbar. Die Initiative bewegt(e) nicht nur die katholische Kirchenlandschaft. Innerkirchliche Prozesse wie der Synodale Weg und der Neuentwurf der kirchlichen Grundordnung sind nicht mehr ohne Out in Church im Hintergrund zu denken. Religionslehrerinnen und Religionslehrern stellt sich die Frage: Lassen sich das Geschehen und die Diskussion in den Religionsunterricht einbringen - und wenn ja, wie?
Seit dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis des geänderten Runderlasses zum Religionsunterricht in NRW (15. August 2017) und jeweils entsprechender Vereinbarungen zwischen den Kirchen in NRW die Kooperation zwischen dem
evangelischen und katholischem Religionsunterricht in den Schulformen der Sekundarstufe I erweitert werden.
Eine wichtige Voraussetzung für die Antragstellung und die Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts ist die Fortbildung der Religionslehrerinnen und -lehrer.