Katholische Krankenhäuser kritisieren Lauterbachs Reformgesetz

, Bistum Münster

„Die langfristige Sicherung der stationären Gesundheitsversorgung in unserer Region ist aufgrund von Lauterbachs Reformvorschlägen in Gefahr.“ Das hat Diözesancaritasdirektor Dominique Hopfenzitz am 24. April in Münster betont. „Wir befürchten, dass der Bundesgesundheitsminister das Krankenhauswesen in Richtung wenige Großkrankenhäuser und Universitätskliniken umbauen möchte. Die weitreichenden Konsequenzen eines solchen Experiments müssen Patientinnen und Patienten sowie die Mitarbeitenden tragen“, so Hopfenzitz weiter. Darauf haben Geschäftsführungen katholischer Krankenhäuser im Bistum Münster mit dem Diözesancaritasverband am Rande eines Krankenhausforums aufmerksam gemacht.

Ihr Protest richtete sich vor allem gegen das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgelegte Krankenhausreformgesetz, das keine wirtschaftliche Entlastung für die Krankenhäuser vorsehe und Strukturprobleme im Gesundheitssystem sogar noch anheize. „Wo wir früher beispielsweise drei Fachärzte brauchten, müssen wir jetzt acht vorhalten – die weder da, geschweige denn refinanziert sind“, beklagte Dr. Nils Brüggemann von der St. Franziskus-Stiftung Münster. Lauterbach hatte den Ländern und der Öffentlichkeit während des Gesetzgebungsverfahrens mehrfach eine Auswirkungsanalyse für die Umstellung des Krankenhauswesens zugesagt, aber nie geliefert. Mathias Buckmann vom Prosper-Hospital Recklinghausen: „Nun wird die Reform quasi im Blindflug durchgedrückt, da der Gesetzentwurf eine Evaluation erst 2029 vorsieht.“

Zudem würden die weiterhin hohen Kostensteigerungen seit 2022 nur zu einem Bruchteil refinanziert, stellen die Krankenhausträger fest. „Für die vorangegangenen Jahre gibt es keinen Ausgleich und auch die Maßnahmen für 2024 reichen bei Weitem nicht aus, um die strukturelle Unterfinanzierung zu beseitigen“, betonte Karl-Ferdinand von Fürstenberg vom Marien-Hospital Wesel.

Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum absichern

Der Bundesgesundheitsminister hat im vergangenen Jahr angekündigt, mit der Vorhaltefinanzierung die Ökonomie aus dem Krankenhauswesen herauszunehmen und so die Krankenhäuser wirtschaftlich zu stärken. Die Ernüchterung folge aber mit Blick ins Gesetz, weil sich die Finanzierung weiterhin an Fallzahlen orientiert. „Bei der Reform des Finanzierungssystems brauchen wir ein Konzept, das nicht nur eine gigantische Bürokratie abbaut, sondern die Strukturkosten der Krankenhäuser tatsächlich unabhängig von der konkreten Patientenfallzahl finanziert und damit auch bedarfsnotwendige Kliniken im ländlichen Raum absichert“, forderte Frank Lohmann von den Christophorus-Kliniken Coesfeld. Die geplante Vorhaltefinanzierung sei „nachweislich völlig untauglich“.

Der Caritasverband für die Diözese Münster und die Geschäftsführungen der Krankenhäuser fordern, dass ihre Expertise endlich vom Minister Lauterbach berücksichtigt wird. Diözesancaritasdirektor Hopfenzitz: „Es geht letztlich um die langfristige Sicherung der stationären Gesundheitsversorgung in Deutschland und in unserer Region.“

Caritas für das Bistum Münster / Carolin Kronenburg 

Bildunterschrift:
Stellvertretend für die 57 katholischen Kliniken im Bistum Münster kritisieren Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie der Diözesancaritasverband Lauterbachs Reformgesetz und fordern die Sicherung der stationären Gesundheitsversorgung in der Region.      Foto: Caritas für das Bistum Münster / Carolin Kronenburg 
 

Von Recke bis Recklinghausen, von Emmerich bis Lengerich – die Caritas im Bistum Münster ist für Menschen in Notsituationen da. Ob Jung oder Alt, Alleinstehend oder Großfamilie, mit Behinderung oder Migrationshintergrund, körperlicher oder psychischer Erkrankung. Unter dem Motto „Not sehen und handeln“ sind 80.000 hauptamtliche Mitarbeitende und 30.000 Ehrenamtliche rund um die Uhr im Einsatz. Für die Hilfe vor Ort sorgen 25 örtliche Caritasverbände, 18 Fachverbände des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) und 3 des SKM – Katholischer Verein für Soziale Dienste. Hinzu kommen unter anderem 57 Kliniken, rund 150 Einrichtungen der Behindertenhilfe, 205 Altenheime, 105 ambulante Dienste, 115 Tagespflegen, 27 Pflegeschulen und 22 stationäre Einrichtungen der Erziehungshilfe.